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Der Gesetzentwurf von Wisconsin könnte Bitcoin Mining, Staking und Börsen von der Lizenzpflicht für Geldübermittler ausnehmen

Der Gesetzentwurf von Wisconsin könnte Bitcoin Mining, Staking und Börsen von der Lizenzpflicht für Geldübermittler ausnehmen

CoinotagCoinotag2025/09/30 04:14
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Von:Jocelyn Blake

  • Nimmt Mining, Staking und Node-Betrieb von den Geldübermittler-Regeln aus

  • Börsen sind nur dann ausgenommen, wenn keine Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Bankeinlagen erfolgt

  • Der Fortschritt des Gesetzes wird mit 25% angegeben und wurde an den Ausschuss für Finanzinstitute verwiesen (Quelle: Legiscan)

Das Wisconsin-Krypto-Gesetz AB471 könnte Mining, Staking und Börsen von der Geldübermittler-Lizenzierung ausnehmen – lesen Sie, wie es Unternehmen und Entwickler betrifft. Erfahren Sie die nächsten Schritte.

Ein neues Gesetz in Wisconsin könnte lokale Krypto-Nutzer und Unternehmen von Geldübermittler-Lizenzen befreien und so Mining, Staking und Blockchain-Entwicklung fördern.

Gesetzgeber in Wisconsin haben am Montag den Assembly Bill 471 eingebracht, um explizite Ausnahmen von der staatlichen Geldübermittler-Lizenzierung für eine Reihe von Blockchain-Aktivitäten zu schaffen.

Der Gesetzestext des Wisconsin Legislative Reference Bureau stellt klar, dass Einzelpersonen und Unternehmen keine DFI-Geldübermittler-Lizenzen für Aktivitäten wie Krypto-Mining, Staking, Node-Betrieb und Blockchain-Softwareentwicklung benötigen.

Nach AB471 ist der Austausch digitaler Vermögenswerte ausgenommen, wenn die Transaktion keine Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Einlagen auf Einlagenkonten beinhaltet. Der Vorschlag zielt darauf ab, regulatorische Unsicherheiten für lokale Entwickler und Dienstleister zu verringern.

Der Gesetzentwurf von Wisconsin könnte Bitcoin Mining, Staking und Börsen von der Lizenzpflicht für Geldübermittler ausnehmen image 0

Fortschritt des AB471-Gesetzes. Quelle: Bitcoin Laws

Was ist das Wisconsin-Krypto-Gesetz AB471?

Das Wisconsin-Krypto-Gesetz AB471 ist ein vorgeschlagenes Landesgesetz, das bestimmte Blockchain-Aktivitäten von der staatlichen Geldübermittler-Lizenzierung ausnimmt. Das Gesetz listet ausdrücklich Aktivitäten wie den Betrieb eines Nodes, die Entwicklung von Blockchain-Software, den Transfer digitaler Vermögenswerte und die Teilnahme am Staking als nicht lizenzpflichtig auf, sofern keine Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel erfolgt.

Wie ändert AB471 die Regeln zur Geldübermittler-Lizenzierung?

Das Gesetz schränkt den Lizenzierungsbereich des DFI ein, indem es explizite Ausnahmen definiert. Es besagt, dass weder eine staatliche Behörde noch eine politische Untergliederung das Akzeptieren digitaler Vermögenswerte als Zahlungsmittel oder deren Verwahrung in selbstverwalteten Wallets oder Hardware-Wallets verbieten darf.

Wichtige Bestimmungen umfassen: 1) Erlaubnis zum Betrieb von Nodes und zur Teilnahme an Protokolloperationen; 2) Zulassung der Entwicklung von Blockchain-Software; 3) Klarheit bei Peer-to-Peer-Transfers digitaler Vermögenswerte; und 4) geschützte Aktivität für Staking auf Blockchain-Protokollen. Quelle: Wisconsin Legislative Reference Bureau.

Wer sind die Sponsoren des Gesetzes und wie ist der gesetzgeberische Status?

AB471 wird von sieben republikanischen Mitgliedern der Assembly und zwei republikanischen Senatoren unterstützt. Die Maßnahme wurde derzeit an den Ausschuss für Finanzinstitute verwiesen und ist laut Legiscan-Tracking zu etwa 25% fortgeschritten.


Häufig gestellte Fragen

Wird AB471 Entwickler schützen, die Blockchain-Software in Wisconsin entwickeln?

Ja. AB471 erlaubt ausdrücklich die Entwicklung von Software auf Blockchain-Protokollen ohne eine DFI-Geldübermittler-Lizenz und reduziert so regulatorische Hürden für lokale Entwickler und Startups.

Wie wird AB471 Börsen betreffen, die in Wisconsin tätig sind?

Börsen, die digitale Vermögenswerte nicht in gesetzliches Zahlungsmittel umwandeln oder Einlagen annehmen, könnten unter die Ausnahme fallen. Börsen, die Fiat-Umwandlungen oder Einlagendienste anbieten, müssten weiterhin Lizenzanforderungen erfüllen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Regulatorische Klarheit: AB471 zielt darauf ab, bestimmte Blockchain-Aktivitäten klar von der Geldübermittler-Lizenzierung auszunehmen.
  • Begrenzter Anwendungsbereich: Ausnahmen gelten nur, wenn Transaktionen keine Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Bankeinlagen beinhalten.
  • Nächste Schritte: Das Gesetz befindet sich im Ausschuss mit einem Fortschritt von 25%; Beteiligte sollten die gesetzgeberische Entwicklung beobachten und Compliance-Pläne vorbereiten.

Fazit

Assembly Bill 471 könnte die Lizenzierungslast für Mining, Staking, Node-Betrieb und Blockchain-Entwicklung in Wisconsin erheblich reduzieren, während Aktivitäten mit Umwandlung in Fiat weiterhin reguliert bleiben. Beobachten Sie die Ausschussarbeit und den Gesetzgebungskalender für Updates und bereiten Sie eine betriebliche Governance vor, die den Umfang der Ausnahmen respektiert. Veröffentlichung: 2025-09-30. Autor: COINOTAG.

Falls Sie es verpasst haben: CFTC-SEC Roundtable könnte die Krypto-Aufsicht prägen, da die amtierende Vorsitzende Pham die Durchsetzung hervorhebt, Bitcoin könnte betroffen sein
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Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und repräsentiert nicht die Plattform in irgendeiner Form. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, als Referenz für Investitionsentscheidungen zu dienen.

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