Die Krypto-Verwahrungsrichtlinien der SEC lösen Debatten unter den Kommissaren aus
Die Regulierung von Kryptowährungen in den Vereinigten Staaten war schon immer eine Herausforderung, aber aktuelle Leitlinien der SEC bringen nun mehr Klarheit in Bezug auf die Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten. Die Division of Investment Management der Behörde hat ein No-Action Letter herausgegeben, das es registrierten Anlageberatern und regulierten Fonds erlaubt, Krypto-Vermögenswerte bei bestimmten staatlich lizenzierten Trustgesellschaften zu verwahren, ohne eine Durchsetzung befürchten zu müssen. Während einige Kommissare, darunter Hester Peirce, diesen Schritt als positiven Fortschritt begrüßten, äußerte Caroline Crenshaw erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen.
Kurz gefasst
- Die SEC hat Leitlinien herausgegeben, die klarstellen, wie registrierte Anlageberater und regulierte Fonds Krypto-Vermögenswerte bei staatlich lizenzierten Trustgesellschaften verwahren können.
- Die Kommissare sind in Bezug auf die Leitlinien gespalten: Hester Peirce unterstützt sie im Sinne von Klarheit und Anlegerschutz, während Caroline Crenshaw warnt, dass sie Schutzmaßnahmen schwächen und inkonsistente Regeln schaffen.
- Die Leitlinien erscheinen zu einer Zeit, in der die SEC das Project Crypto vorantreibt und der Kongress an Gesetzen arbeitet, um einen konsistenteren Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte zu schaffen.
SEC gibt Leitlinien zur Krypto-Verwahrung heraus
Das No-Action Letter schafft Klarheit darüber, wie bestehende Verwahrungsregeln nach dem Investment Advisers Act und dem Investment Company Act auf digitale Vermögenswerte angewendet werden. Bislang war unklar, ob staatlich lizenzierte Trustgesellschaften als „qualifizierte Verwahrer“ gelten können.
Die Division of Investment Management hat die Angelegenheit nun klargestellt und erklärt, dass sie „der Kommission keine Durchsetzungsmaßnahmen nach den Verwahrungsbestimmungen gegen einen registrierten Berater oder regulierten Fonds empfehlen würde, wenn eine staatliche Trustgesellschaft als ‚Bank‘ in Bezug auf die Platzierung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten sowie zugehörigem Bargeld und/oder bargeldähnlichen Mitteln behandelt wird.“ Diese Leitlinie signalisiert eine potenzielle Veränderung in der Herangehensweise der SEC an Verwahrer für digitale Vermögenswerte.
Peirce sieht das Schreiben als positiven Schritt für die Krypto-Verwahrung
Hester Peirce, eine Kommissarin, die sich für klarere Krypto-Leitlinien einsetzt, bezeichnete das Schreiben als hilfreichen Schritt für Berater und Fonds, die bereits in Krypto investieren oder investieren möchten. Sie betonte, dass das Schreiben die rechtliche Definition von Verwahrern nach dem Advisers Act oder dem Gesetz von 1940 nicht ändert. Vielmehr wird klargestellt, dass einige staatliche Trustgesellschaften bereits die Standards erfüllen, um als Verwahrer zu agieren, sofern sie unter regulatorischen Rahmenbedingungen arbeiten, die einen vergleichbaren Anlegerschutz wie andere zugelassene Verwahrer bieten.
Peirce merkte außerdem an, dass die Leitlinien Investoren und Fondsanlegern zugutekommen werden, indem sie Unsicherheiten verringern. Sie schlug vor, dass dies eine Gelegenheit bieten könnte, die Verwahrungsanforderungen für registrierte Berater und Fonds zu überprüfen und zu aktualisieren, um flexiblere, prinzipienbasierte Vorschriften zu schaffen, die sich auf den Schutz der Anleger konzentrieren, anstatt sich ausschließlich auf technische Definitionen zu verlassen.
Crenshaw kritisiert das No-Action Letter und die Verwahrungs-Erleichterung
Die demokratische Kommissarin Caroline Crenshaw sprach sich gegen das No-Action Letter aus und argumentierte, dass es bestehende Regeln schwächt, indem es eine neue Klasse von Verwahrern zulässt, die die aktuellen Standards nicht erfüllen. Sie sagte, die Entscheidung habe keine ausreichende sachliche und rechtliche Grundlage und könnte die gesetzlichen Schutzmechanismen untergraben, die zum Schutz der Anleger geschaffen wurden.
Crenshaw hob zudem Fragen der Fairness und Konsistenz hervor. Die Richtlinie erlaubt es staatlichen Trustgesellschaften, das vollständige Antragsverfahren zu umgehen, das von anderen Institutionen vom Office of the Comptroller of the Currency verlangt wird. Sie argumentierte, dass dies Investoren und Märkte inkonsistenten Schutzmaßnahmen in den einzelnen Bundesstaaten aussetzen könnte, und bezeichnete dies als ein „50-Staaten-Regulierungsroulette“, das die Kryptoindustrie begünstigt und dabei möglicherweise die Sicherheit der Anleger gefährdet.
Die einzige Rechtfertigung für diese Erleichterung scheint eine falsche Erzählung zu sein, dass keine anderen Einrichtungen zur Verfügung stehen, um Krypto-Vermögenswerte im Einklang mit unseren Regeln zu verwahren. Aber die heutige Erleichterung kommt zu früh: Sie greift der Regelsetzung der Kommission vor, den Anträgen auf Bundescharter bei der OCC und dem Interesse vertrauenswürdiger Verwahrer, die bereits im relevanten Regulierungsrahmen tätig sind.
Caroline Crenshaw
Das No-Action Letter erscheint zu einer Zeit, in der die SEC unter der Leitung von Paul S. Atkins umfassendere Bemühungen zur Modernisierung der Aufsicht über digitale Vermögenswerte verfolgt. Im Rahmen des Project Crypto arbeitet die Behörde daran, ihren Ansatz für digitale Vermögenswerte zu modernisieren und einen klareren Aufsichtsrahmen zu schaffen. Gleichzeitig setzen sich US-Gesetzgeber für einen einheitlichen Rechtsrahmen ein, um mehr Klarheit auf dem Markt für digitale Vermögenswerte zu schaffen.
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