Das Weiße Haus verhandelt über eine freiwillige Eigenkapitalübertragung mit dem KI-Giganten, während Sanders eine verpflichtende 50%ige Übertragung vorschlägt.
Laut Überwachung durch Dynamica Beating und wie von den digitalen Medien NOTUS berichtet, befindet sich die US-Regierung in Gesprächen mit führenden KI-Unternehmen über einen Beteiligungsplan, bei dem der freiwillige Verzicht auf Eigentumsrechte im Mittelpunkt steht. OpenAI-CEO Sam Altman setzt sich aktiv für diese Initiative ein und steht seit mehreren Wochen in ständigem Kontakt mit hochrangigen Regierungsbeamten des Weißen Hauses.
Der Investitionsplan zielt darauf ab, einen öffentlich-rechtlichen Fonds ähnlich dem Alaska Permanent Fund einzurichten, um die wirtschaftlichen Vorteile der KI durch Dividenden an US-Haushalte umzuverteilen. In einem von OpenAI im April 2026 veröffentlichten Grundsatzpapier wurde die Einrichtung eines öffentlichen Wohlstandsfonds ausdrücklich vorgeschlagen, wobei große KI-Unternehmen investieren oder Beteiligungen bereitstellen sollten, um Risiken von Arbeitslosigkeit durch Automatisierung abzufedern.
Die Reaktionen wichtiger Marktteilnehmer sind unterschiedlich. Während OpenAI an Gesprächen mit dem Weißen Haus teilnimmt, hat Anthropic ausdrücklich erklärt, dass sie keine Gespräche mit der Regierung über den Verzicht auf Beteiligungen führen. Beide Unternehmen bereiten derzeit ihren Börsengang vor, wobei das Eingreifen des Weißen Hauses in die Beteiligungspläne zusätzliche Unsicherheiten für ihre Bewertung mit sich bringt. In der Vergangenheit hielt die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen von Branchensubventionen durch Aktienoptionen Anteile an Unternehmen wie Intel.
Senator Bernie Sanders plant, im Juni 2026 einen weitergehenden verpflichtenden Vorschlag einzubringen. Das Gesetz sieht eine einmalige Aktiensteuer von 50 % für führende KI-Unternehmen vor, die verpflichtet wären, die Hälfte ihrer Anteile und Sitze im Vorstand abzugeben, um eine demokratische Kontrolle der Geschäftsentscheidungen zu ermöglichen. Kritiker warnen, dass der erzwungene Verzicht auf Beteiligungen verfassungswidrig sein könnte und befürchten Interessenkonflikte zwischen der Regierung als Regulierungsbehörde und Anteilseigner.
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