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Branchenverbände stellen sich gegen Noah-Doe-Klage

Branchenverbände stellen sich gegen Noah-Doe-Klage

BlocktrainerBlocktrainer2026/07/13 18:54
Von:Blocktrainer

Es gibt Neuigkeiten im Noah-Doe-Fall. Kurz bevor die Anhörung im Verfahren um die Eigentumsverhältnisse von angeblich „verlorenen“ Bitcoin auf rund 40.000 Wallets stattfindet, formiert sich weiterer Widerstand gegen die Klage – diesmal von bedeutenden Branchenvertretern. Während die Digital Chamber einen Amicus Brief eingereicht hat, möchte das Bitcoin Policy Institute (BPI) dem Verfahren als Streithelfer beitreten, um die Klage zu Fall zu bringen.

Auch die Kläger selbst haben ihre Klage inzwischen angepasst: 44 Wallets wurden aus dem Verfahren entfernt, nachdem diese wieder Bitcoin bewegt hatten. Der Fall entwickelt sich damit zunehmend zu einem Grundsatzverfahren über digitale Eigentumsrechte.

Die Bitcoin-Community blickt derzeit auf den sogenannten Noah-Doe-Fall. Ein anonymer Kläger versucht seit März 2026 unter dem Pseudonym „Noah Doe“ gemeinsam mit zwei mit ihm verbundenen Unternehmen, sich auf das New Yorker Fundrecht zu berufen, um sich das Eigentum an insgesamt 39.069 Bitcoin-Wallets gerichtlich zusprechen zu lassen.

Einige der betroffenen Wallets sollen sogar mit Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto in Verbindung stehen. Insgesamt geht es um rund 3,8 Millionen Bitcoin, die nach Auffassung des Klägers „verlorene“ beziehungsweise „aufgegebene“ Vermögenswerte seien, deren „Finder“ er sei.

Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Eigentumsrecht an Bitcoin und zur Bedeutung von Self-Custody auf und sorgte deshalb von Beginn an für erhebliche Kritik aus der Bitcoin-Community.

Der New Yorker Jurist Ian R. Cohen reichte daraufhin einen sogenannten Amicus Brief – eine Stellungnahme eines außenstehenden Dritten zur Unterstützung des Gerichts – ein, in dem er die Rechtsauffassung der Kläger grundlegend infrage stellt.

Nach seiner Auffassung wurde das New Yorker Fundrecht für physische und nicht für digitale Vermögenswerte geschaffen. Zudem werde die Verfügungsgewalt über Bitcoin ausschließlich durch den Besitz der Private Keys bestimmt.

Daraufhin setzte der Richter des New Yorker Supreme Court das Verfahren zunächst aus und setzte für den 14. Juli eine Anhörung an. Inzwischen haben sich weitere wichtige Vertreter der US-Krypto-Industrie in das Verfahren eingeschaltet.

Amicus Brief von Digital Chamber

Um das Gericht mit einer weiteren Stellungnahme zu unterstützen, reichte die Digital Chamber am 6. Juli 2026 ihrerseits einen Amicus Brief ein. Darin richtet sich die Organisation nicht nur gegen die Klage selbst, sondern insbesondere gegen deren weitreichende rechtliche Folgen für Self-Custody und digitale Eigentumsrechte.

Die Vorstellung, dass private Kläger Eigentum an 39.069 digitalen Wallets beanspruchen können, die sie weder erstellt haben noch auf die sie zugreifen können, hat weder rechtlich noch aus Gründen der Gerechtigkeit eine tragfähige Grundlage.


Auszug aus dem Amicus Brief von The Digital Chamber


Weiter heißt es, die Kläger könnten nicht verlangen, dass das Gericht allein aufgrund der Inaktivität einer Wallet und einer ausbleibenden Reaktion auf OP_RETURN-Nachrichten auf einen Willen zur Aufgabe des Eigentums schließt.

Die Digital Chamber argumentiert, dass die Inaktivität der Self-Custody-Nutzer insbesondere im Bitcoin-Ökosystem kein Beweis für die Aufgabe des Eigentums sei.

Langanhaltende Inaktivität ist häufig Ausdruck einer disziplinierten Anlagestrategie, sicherheitsbewusster Verwahrung oder anderer persönlicher Präferenzen – nicht einer Aufgabe des Eigentums.

Auszug aus dem Amicus Brief von The Digital Chamber 
 

Die bloße Vermutung, ein über Jahre inaktiver Wallet-Eigentümer habe sein Eigentum aufgegeben, widerspreche nicht nur dem Recht des Bundesstaates New York. Sie würde nach Auffassung der Digital Chamber auch die Rechte unbekannter Eigentümer beeinträchtigen, Zweifel an den Eigentumsverhältnissen von Self-Custody-Wallets schaffen und deren Nutzung faktisch bestrafen, sofern das Gericht der Rechtsauffassung der Kläger folgen sollte.

Einen solchen Präzedenzfall für Self-Custody und digitale Eigentumsrechte will die Digital Chamber mit ihrem Amicus Brief verhindern.

Bitcoin Policy Institute will als Streithelfer beitreten

Zusätzlich hat nun auch das Bitcoin Policy Institute (BPI) beantragt, dem Verfahren als Streithelfer auf Beklagtenseite beizutreten

Das Institut begründet diesen Schritt damit, dass es selbst langfristig Bitcoin in Self-Custody hält und die von den Klägern vertretene Rechtsauffassung unmittelbar seine eigenen Eigentumsrechte gefährden würde.

Nach Auffassung des BPI hätte ein Erfolg der Kläger zur Folge, dass auch andere Self-Custody-Nutzer Gefahr liefen, ihre Eigentumsrechte allein aufgrund jahrelanger Inaktivität ihrer Wallets infrage gestellt zu sehen.

Bereits vor dem Amicus Brief von Ian Cohen hatte sich der erste anonym auftretende Streithelfer beziehungsweise Wallet-Eigentümer unter dem Namen „John Doe 33“ zu Wort gemeldet – entsprechend der Bezeichnung der betroffenen Wallet durch die Kläger.

Er kritisiert, dass die Kläger zehntausenden Wallets fiktive Beklagte zugewiesen hätten, ohne deren tatsächliche Eigentümer zu kennen. Zudem gebe es keinen Nachweis dafür, dass das von den Klägern vergebene Pseudonym „John Doe 33“ überhaupt der von ihnen benannten Wallet zugeordnet werden könne.

Sollte das Gericht diesen Einwand für begründet halten, könnte dies Auswirkungen auf die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens haben.

„Aufgegebene“ Wallets bewegen Bitcoin

Besonders brisant ist jedoch ein Widerspruch in der Argumentation der Kläger, der sich aus den Bewegungen von Bitcoin auf angeblich „aufgegebenen“ Wallets ergibt.

Entsprechend ihrer eigenen Prämisse, aktive Wallets aus der Klage auszunehmen, haben die Kläger am 7. Juli 44 der ursprünglich 39.069 Bitcoin-Wallets aus dem Verfahren entfernt. Die betroffenen Adressen waren nachweislich keineswegs inaktiv, sondern haben seit Einreichung der Klage wieder On-Chain-Transaktionen durchgeführt.

Allerdings bemerkte Alex Thorn (Intangible Coins) auf der Plattform 𝕏, dass sich Bitcoin-Bewegungen auf insgesamt 66 der beklagten Wallets nachweisen lassen. Aus der Klage entfernt wurden jedoch lediglich 44 davon.

Damit bleiben 22 Adressen weiterhin Bestandteil der Klage, obwohl sie im April und Mai Tausende Bitcoin bewegt haben.

Besonders bemerkenswert ist außerdem, dass sich unter den gestrichenen Wallets drei Casascius-Coins befinden. Dabei handelt es sich um physische Bitcoin-Münzen, unter deren manipulationssicherem Hologramm sich der jeweilige Private Key befindet. Wer das Hologramm entfernt und den Private Key importiert, kann die hinterlegten Bitcoin ausgeben.

Kann jemand anderes den Private Key nutzen und die Bitcoin ausgeben, spricht dies dafür, dass Noah Doe weder im Besitz der Casascius-Münzen war noch deren Finder gewesen sein kann.

Die drei Casascius-Coins wurden zwischenzeitlich eingelöst und anschließend aus der Klage entfernt. Für Kritiker der Klage ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass Noah Doe keine „verlorenen“ Bitcoin gefunden hat, sondern lediglich öffentlich einsehbare Bitcoin-Adressen identifizierte, deren tatsächliche Eigentümer weiterhin Zugriff auf ihre Vermögenswerte besitzen.

Wie geht es weiter?

Welche Auswirkungen die jüngsten Entwicklungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben werden, dürfte sich bei der Anhörung am 14. Juli zeigen. Neben den Einwänden von Ian Cohen und der Digital Chamber wird sich das Gericht voraussichtlich auch mit dem Antrag des Bitcoin Policy Institute sowie weiteren Verfahrensfragen befassen.

Mit jeder neuen Entwicklung wird deutlicher, dass es in diesem Verfahren längst nicht mehr nur um einige tausend alte Wallets geht, sondern um eine Grundsatzfrage für Bitcoin: Wird das Eigentum an Bitcoin durch den Besitz des Private Keys bestimmt – oder kann ein Gericht darüber entscheiden?

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Über den Autor: Stefan

Stefan ist studierter Medienwissenschaftler und Sinologe sowie selbstständig im künstlerisch-publizistischen Bereich. Neben den monetären Eigenschaften interessiert er sich vor allem für die sozialen und ökologischen Aspekte von Bitcoin und dem Bitcoin-Mining.

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Kommentare aus unserem Forum

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