Bull Bitcoin reicht Klage beim französischen Obersten Verwaltungsgericht ein und stellt sich gegen das lokale DAC8-Gesetz
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Die französische Kryptoplattform Bull Bitcoin hat beim höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem Conseil d’État, Klage eingereicht. Sie fordert die Aufhebung des Dekrets Nr. 2025‑1276, das die EU‑Richtlinie DAC8 zur automatischen Steuerinformationsübermittlung für Kryptowährungen lokalisiert. Das Dekret verpflichtet ab 2026 alle Krypto‑Dienstleister der EU, jährlich Identitätsdaten, Wohnsitz, Transaktionsdetails sowie Informationen zu Transfers auf selbstverwaltete Adressen zu melden. Diese Daten werden automatisch zwischen den Steuerbehörden der 27 Mitgliedstaaten ausgetauscht.
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