Der Vorsitzende der US-SEC: Verschiedene Arten von Krypto-ICO fallen nicht unter den Wertpapierhandel
ChainCatcher Nachrichten, laut einem Bericht von Decrypt erklärte SEC-Vorsitzender Paul Atkins auf dem jährlichen Policy-Gipfel der Blockchain Association, dass verschiedene Arten von ICOs als Nicht-Wertpapiergeschäfte betrachtet werden sollten und daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der SEC fallen.
Atkins bezog sich dabei konkret auf die von ihm im vergangenen Monat eingeführte Token-Klassifikation, die die Kryptoindustrie in vier Hauptkategorien von Token unterteilt. Seiner Ansicht nach sollten drei dieser Kategorien – Netzwerktoken, digitale Sammlerstücke und digitale Werkzeuge – an sich nicht als Wertpapiere betrachtet werden, und die entsprechenden ICOs sollten ebenfalls als Nicht-Wertpapiergeschäfte gelten.
Atkins erklärte: "Drei Bereiche fallen in den Zuständigkeitsbereich der CFTC, wir überlassen ihnen die Bearbeitung, und wir konzentrieren uns auf tokenisierte Wertpapiere." Er betonte, dass die einzige Kategorie von ICOs, die von der SEC reguliert werden sollte, tokenisierte Wertpapiere sind, also Wertpapiere, die bereits von der SEC reguliert werden und als Repräsentationen auf der Blockchain gehandelt werden.
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